BGB § 2100 ; BGB § 1939 ; BGB § 2147 ; BGB § 2139 ; ErbStG § 6 ; ErbStG § 10 Abs 5
Kann der Vorerbe den erbschaftsteuerlichen Erwerb seinen Nacherben durch testamentarische Anordnung von Vermächtnissen belasten und sind derartige --vom Vorerben angeordnete-- Vermächtnisse als Nachlassverbindlichkeiten beim Erwerb des Nacherben abzugsfähig?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger