KStG § 14 Abs 5 ; KStG § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 ; KStG § 8 Abs 9
Ist dann, wenn Organträger eine Körperschaft ist, die eine Spartenrechnung durchzuführen hat, bei der Feststellung des Gewinns der Organgesellschaft und der "damit zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen" nach § 14 Abs. 5 KStG auch die Zuordnung des Gewinns zu einer bestimmten Sparte mit festzustellen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung