Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Aktuelle Verfahren

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren I R 2/24 (I R 14/23)

Aufnahme in die Datenbank am 19.01.2024

EG Art 87 Abs 1 ; EG Art 88 Abs 3 ; GG Art 3 Abs 1 ; KStG § 38 ; KStG § 34 Abs 16

1. Verstößt § 38 Abs. 4 bis 10 (i.V.m. § 34 Abs. 16) KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz oder das Rückwirkungsverbot? Verstößt die Vorschrift darüber hinaus gegen das unionsrechtliche Beihilfeverbot?

2. Mit Beschluss vom 07.12.2022 - 2 BvR 988/16 hat das BVerfG aufgrund der Verfassungsbeschwerde das BFH-Urteil vom 28.10.2015 - I R 65/13 aufgehoben und die Sache an den BFH zurückverwiesen. Der Rechtsstreit wird nun unter dem neuen Az. I R 14/23 geführt.

3. Das Verfahren I R 14/23 wurde durch Beschluss vom 17.05.2023 bis zur Wirksamkeit der vom BVerfG geforderten rückwirkenden gesetzlichen Neuregelung von § 38 Abs. 5 und 6 KStG i.d.F. des JStG 2008 i.V.m. § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG i.d.F. des JStG 2008 und i.V.m. § 34 Abs. 14 Satz 1 KStG i.d.F. des Gesetzes vom 25.07.2014 --längstens bis zum 31.12.2023-- ausgesetzt.

4. Nach Ablauf der Verfahrensaussetzung zum 31.12.2023 wird das Verfahren unter dem neuen Az. I R 2/24 (I R 14/23) fortgesetzt.

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 27.08.2013 (8 K 8289/10)

Seite drucken