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BFH Anhängiges Verfahren XI R 13/23 (XI R 7/21)

Aufnahme in die Datenbank am 20.06.2023

EGRL 112/2006 Art 98 ; UStG § 12 Abs 2 Nr 11 ; UStG § 12 Abs 1

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Frühstücksleistungen im Rahmen eines Pauschalangebotes einer Fremdenpension:

Entspricht das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG angeordnete Aufteilungsverbot, wonach Verpflegungsleistungen nicht unmittelbar der Vermietung dienen und deshalb nicht ermäßigt besteuert werden, auch nach dem Ergehen des EuGH-Urteils Stadion Amsterdam vom 18.01.2018 - C-463/16 (EU:C:2018:22) noch Unionsrecht?

Das Verfahren ruhte durch Beschluss vom 17.03.2022 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-516/21. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht Urteil vom 16.09.2020 (1 K 772/19)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 10.01.2024 (Vorlage an EuGH)

Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

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