EGRL 112/2006 Art 98 ; UStG § 12 Abs 2 Nr 11 ; UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a S 1 ; UStG § 12 Abs 1 ; UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verpflegungsleistungen durch einen gemeinnützigen Verein:
Ist das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG angeordnete Aufteilungsgebot, wonach Verpflegungsleistungen nicht unmittelbar der Vermietung dienen und deshalb nicht ermäßigt besteuert werden, nach Ergehen des EuGH-Urteils Stadion Amsterdam vom 18.01.2018 - C-463/16 (EU:C:2018:22) unionsrechtswidrig?
Das Verfahren XI R 35/20 war durch Beschluss vom 29.03.2022 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-516/21 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 10.01.2024)
Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.