UStG § 4 Nr 11
Stellen von der Klägerin durchgeführte Optimierungen von Krankenversicherungsverträgen, bei denen es nicht zu einem Wechsel der Krankenversicherung kommt, die Tätigkeit eines Versicherungsmaklers dar und sind diese Leistungen damit umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 11 UStG?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung