EStG § 15 ; EStG § 22 Nr 3
Anerkennung eines gewerblichen Verlustes aus dem beabsichtigten Betrieb eines vertragswidrig nicht gelieferten mobilen Blockheizkraftwerks mit anschließendem Wechsel von einem Vertragsverwaltungsmodell zum Verpachtungsmodell:
Welcher Einkunftsart sind die Einkünfte aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks nach Übergang vom Vertragsverwaltungsmodell zum Verpachtungsmodell zuzuordnen?
In welchem Veranlagungszeitraum sind die realisierten Verluste zu berücksichtigen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung