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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren X R 17/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2023

EStG § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst b

Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Gewinn" im Sinne von § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG:

Ist für die Prüfung der Überschreitung der Gewinngrenze im Sinne von § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG der Steuerbilanzgewinn oder ein um außerbilanzielle Effekte wie nichtabziehbare Betriebsausgaben sowie einkommensteuerfreie Einnahmen korrigierter Gewinn maßgebend?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 09.05.2023 (2 K 203/22)

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