EUV 2016/679 Art 15
1. Umfasst Art. 15 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Auskunftsanspruch auf die beim Betroffenen erhobenen (im konkreten Fall vom Betroffenen im Rahmen der Außenprüfung zur Verfügung gestellten Unterlagen) und darüber hinaus vom Finanzamt erzeugten (generierten) Daten?
2. Knüpft die Vorlagepflicht gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO lediglich an die Auskunftspflicht gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO an oder reicht sie weiter als diese?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung