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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren IX R 20/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2023

AO § 93c ; AO § 175b ; EStG § 24 Nr 1 Buchst a ; EStG § 34 Abs 1 ; EStG § 34 Abs 2 Nr 2 ; EStG § 41b Abs 1 S 2

Die im Vergleich zu den zwei elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen abweichenden Angaben des Steuerpflichtigen im Bereich des Bruttoarbeitslohns und den Entschädigungen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (im papierhaften Einkommensteuer-Vordruck des Jahres 2018, Anlage N, wären es die Kennziffern 47.110 (= Zeile 6) und 47.165 (= Zeile 18)), die das Finanzamt nach Prüfung übernommen hatte, führten zu einer (ungewollten) Minderung des Arbeitslohns bei § 19 des Einkommensteuergesetzes in Höhe der Entschädigungsleistung.

Kann sich das Finanzamt trotz im Veranlagungsverfahren vorgenommener Prüfung der ermäßigten Besteuerung der Entschädigungsleistung auf die Änderungsnorm des § 175b der Abgabenordnung stützen (Änderung wegen nicht zutreffender Berücksichtigung von Datenübermittlungen durch Dritte, hier: Arbeitgeber des Steuerpflichtigen)?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 14.08.2023 (8 K 294/23 E)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 20.02.2024, unbegründet

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