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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren IX R 17/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2023

EUV 2016/679 Art 15 ; EUV 2016/679 Art 82

Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang gewährt Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Anspruch auf Ersatz von (immateriellen) Schäden?

Reicht allein ein Verstoß gegen die Auskunftspflichten nach Art. 15 DSGVO für einen Schadensersatzanspruch aus oder bedarf es darüber hinaus der Darlegung und des Nachweises eines konkreten Schadens?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 01.03.2023 (16 K 16150/21)

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