EStG § 17 Abs 4 ; EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 ; EStG § 20 Abs 2 S 2 ; EStG § 20 Abs 4
1. Zur Frage des hinreichenden Feststehens eines Auflösungsverlusts im konkreten Fall.
2. Eröffnet die vom Bundesfinanzhof mit Urteil vom 11.07.2017 - IX R 36/15, BFHE 258, 427, BStBl II 2019, 208 getroffene Vertrauensschutzregelung beziehungsweise typisierende Weitergeltungsanordnung dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht zwischen der Berücksichtigung von Forderungsverlusten als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung (§ 17 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) oder als Forderungsverluste nach § 20 EStG im Sinne einer "Günstigerprüfung“?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 20.02.2024, Zurückverweisung