EStG § 17 Abs 1 S 1 ; EStG § 17 Abs 1 S 4
Führt die fehlende Begrifflichkeit einer "wesentlichen Beteiligung" in der geänderten Fassung des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes -StSenkG- vom 23. Oktober 2000 (BGBl I 2000, 1433) bei Unentgeltlichkeitsfällen des § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG zu keiner "veranlagungszeitraumbezogenen" Betrachtung?
Ist § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des StSenkG verfassungsgemäß?
Das Revisionsverfahren wurde bisher unter IX R 38/15 geführt und war dort ausgesetzt bis zu einer Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 364/13. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde mit dortigem Beschluss vom 06.01.2023 - 2 BvR 364/13 nicht zur Entscheidung angenommen. Der Aussetzungsgrund für das Revisionsverfahren IX R 38/15 ist damit entfallen. Das Revisionsverfahren wird unter IX R 9/23 fortgeführt.
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 12.03.2024, durcherkannt