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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 41/23

Aufnahme in die Datenbank am 17.04.2025

HGB § 272 Abs 2 Nr 4 ; KStG § 28 Abs 1 S 3 ; KStG § 27 Abs 1

1. Fingiert § 28 KStG eine Einbeziehung der Kapitalrücklage in die sonstigen Rücklagen?

2. Ist der Begriff der Einlagen nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG auf solche Einlagen der Anteilseigner beschränkt, die zuvor im steuerlichen Einlagekonto gemäß § 27 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 KStG festgestellt wurden?

3. Ist es sachgerecht von einer systematischen Verbindung zwischen der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG und der Ermittlung des Sonderausweises nach § 28 KStG auf Ebene der Gesellschaft auszugehen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 24.10.2023 (6 K 2838/20)

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