EStG § 20 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 32d Abs 2 Nr 3 S 4
Ist § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG i.d.F. vom 26.06.2013 in den Fällen der Anteilsveräußerung oder des Auflösungsverlusts nach § 17 EStG als Fiktion für das Vorliegen der Antragvoraussetzungen während des gesamten dort bezeichneten Zeitraums auszulegen oder stellt die Vorschrift lediglich eine Nachweiserleichterung dar und ersetzt damit nicht das Vorliegen der in § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG ausgeführten Tatbestandsmerkmale?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 17.07.2024, unbegründet