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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 37/23

Aufnahme in die Datenbank am 21.05.2024

EStG § 20 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 32d Abs 2 Nr 3 S 4

Ist § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG i.d.F. vom 26.06.2013 in den Fällen der Anteilsveräußerung oder des Auflösungsverlusts nach § 17 EStG als Fiktion für das Vorliegen der Antragvoraussetzungen während des gesamten dort bezeichneten Zeitraums auszulegen oder stellt die Vorschrift lediglich eine Nachweiserleichterung dar und ersetzt damit nicht das Vorliegen der in § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG ausgeführten Tatbestandsmerkmale?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 14.11.2023 (5 K 1843/16)

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