EStG § 18 ; EStG § 8 Abs 1 ; EStG § 3 Nr 2d ; EStG § 3 Nr 11
1. Ist die Zahlung einer Billigkeitsleistung in Form einer "Corona-Überbrückungshilfe" u.a. für Angehörige der Freien Berufe in NRW, die infolge der Corona-Krise erhebliche Umsatzausfälle erlitten haben, um damit Ausgaben der privaten Lebensführung decken zu können, als steuerpflichtige Betriebseinnahme zu erfassen?
2. Sind auf "Corona-Überbrückungshilfen" die Regelungen zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2d und Nr. 11 EStG anzuwenden, wenn von steuerpflichtigen Betriebseinnahmen auszugehen ist?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger