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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 31/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2023

GG Art 3 Abs 1 ; InvStG 2018 § 56 Abs 2 ; InvStG 2018 § 56 Abs 3 ; InvStG 2018 § 20 Abs 1

Liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor, wenn ein zum 31.12.2017 erzielter fiktiver Veräußerungsgewinn (ermittelt ohne Teilfreistellung) in voller Höhe versteuert wird und der im Jahr 2019 erzielte fiktive Veräußerungsverlust (ermittelt nach neuer Rechtslage mit dem Teilabzugsverbot) anteilig gekürzt wird?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 03.08.2022 (1 K 32/21)

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