BGB § 463 ; EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 ; EStG § 22 Nr 3
Entfällt bei einer entgeltlichen Bestellung eines Vorkaufsrechts an einem Grundstück der Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz des Einkommensteuergesetzes (EStG) rückwirkend (ebenso wie die des subsidiären § 22 Nr. 3 EStG), wenn das Vorkaufsrecht ausgeübt und das Entgelt für die Gewährung des Vorkaufsrecht auf den Grundstückspreis angerechnet wird?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger