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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VII R 13/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2023

KaffeeStG § 17 Abs 2

Wie ist für die Frage nach dem Steuerschuldner der Begriff des Versenders und der Begriff des in Besitz halten nach § 17 Abs. 2 Kaffeesteuergesetz auszulegen?

Kann auch ein Frachtführer, welcher eine Kaffeelieferung vornimmt, Versender sein?

Bleiben Abhängigkeitsverhältnisse im Bereich der harmonisierten Verbrauchsteuern unberücksichtigt und scheitert damit ein in Besitz halten durch eine juristische Person mangels tatsächlicher Sachherrschaft?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG München Urteil vom 25.05.2023 (14 K 981/22)

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