AO § 355 Abs 1 S 1 ; AO § 357 Abs 1 ; BGB § 140
Wie weit kann der Anwendungsbereich des § 140 BGB bei Erklärungen eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder eines Rechtsanwalts ausgeweitet werden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung