AEntG § 6 Abs 9 ; FGO § 41 ; SAFleischWiG § 2 Abs 1 ; SAFleischWiG § 6a
Kann die Frage, ob eine Firma einen Betrieb bzw. eine selbständige Betriebsabteilung der Fleischwirtschaft i.S.v. § 2 Abs 1 GSA Fleisch i.V.m. § 6 Abs 9 AEntG unterhält im Rahmen einer Feststellungsklage geklärt werden, in welcher mittels Zwischengerichtsbescheid die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses getroffen wird?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung