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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
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BFH Anhängiges Verfahren VII R 1/23 (VII R 44/19)

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2023

BGB § 133 ; EnergieStG § 51 ; EnergieStG § 53 ; EnergieStG § 54 ; EnergieStV § 95 Abs 1 S 3 ; EnergieStV § 98 Abs 1 S 3 ; EnergieStV § 100 Abs 1 S 3

Liegt die für einen form- und fristgerechten Antrag auf Energiesteuerentlastung erforderliche empfangsbedürftige Willenserklärung vor, wenn der vorgeschriebene amtliche Antragsvordruck lediglich als Kopie und mit kopierter Unterschrift zusammen mit anderen Unterlagen außerhalb des nach der verwaltungsseitigen Geschäftsordnung vorgesehenen Postlaufs sowie der durch die EnergieStV festgelegten Frist --im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung-- einem nicht für die Antragsbearbeitung zuständigen Angehörigen eines Hauptzollamts übergeben wird?

Das Verfahren VII R 44/19 war durch Beschluss vom 08.06.2021 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-553/21 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Hamburg Urteil vom 01.02.2019 (4 K 58/15)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 29.08.2023, durcherkannt

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