EStG § 33 Abs 1 ; EStG § 33 Abs 2
1. Ist Steuerpflichtigen bei der Beurteilung, ob Aufwendungen notwendig und angemessen im Sinne des § 33 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind, ein Ermessensspielraum einzuräumen?
2. Ist eine verdeckte Gewinnausschüttung aufgrund der unentgeltlichen Überlassung eines behindertengerecht umgebauten Hauses zugleich als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG beim Mehrheitsgesellschafter zu berücksichtigen, soweit diese einen behinderungsbedingten Mehrbedarf abdeckt?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger