AO § 55 Abs 1 Nr 5 ; AO § 63 Abs 4
Ausschüttungen aus Beteiligungen als zeitnah zu verwendende Mittel
Sind Ausschüttungen aus Beteiligungen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung vollständig als zeitnah zu verwendende Mittel i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO zu erfassen - oder gilt dies nur für die darin enthaltenen Zinserträge, nicht aber für die Veräußerungsgewinne?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger