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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren V R 8/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2023

AO § 163 ; UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 ; UStG § 21

Anerkennung des Vorsteuerabzugs aus der entrichteten Einfuhrumsatzsteuer im Wege des Billigkeitsverfahrens nach § 163 AO

Darf einem umsatzsteuerrechtlichen Unternehmer aufgrund der ordnungsgemäß abgeführten Einfuhrumsatzsteuer, deren Aufkommen zu keinem Zeitpunkt gefährdet war, das Recht auf Vorsteuerabzug, als Ausprägung des Neutralitätsprinzips, durch einen formalistischen Fehler, namentlich die Abführung der Einfuhrumsatzsteuer durch die falsche Person, also die falsche Festlegung des Steuerschuldners und des Abzugsberechtigten für den Vorsteuerabzug, nicht verwehrt werden?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Thüringer Finanzgericht Urteil vom 15.12.2022 (4 K 78/21)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision

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