Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Aktuelle Verfahren

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren IV R 12/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2023

AO § 42 ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 ; EStG § 4 Abs 1 ; HGB § 272 Abs 2 Nr 1

Handelt es sich bei einem im Rahmen einer Kapitalerhöhung geleisteten Aufgeld um Anschaffungskosten nur des neu entstandenen GmbH-Anteils, oder hat eine anteilige Zurechnung auf sämtliche Geschäftsanteile zu erfolgen? War der -später veräußerte- neue Anteil im Streitfall als Sonderbetriebsvermögen zu behandeln? Liegt ein Gestaltungsmissbrauch vor, wenn die Einlage durch Verzicht auf ein (werthaltiges, niedrig verzinstes) Gesellschafterdarlehen erbracht wird, dessen Nennbetrag den gemeinen Wert der neuen Anteile um ein Mehrfaches übersteigt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 06.02.2023 (10 K 1285/20)

Seite drucken