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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren III R 37/23

Aufnahme in die Datenbank am 19.07.2024

EGV 883/2004 Art 68 Abs 1 ; EStG § 62 Abs 1 Nr 1

Kommt es bei der Ermittlung des Differenzkindergelds zwischen der Schweiz und Deutschland allein auf den Vergleich des deutschen Kindergelds mit der Schweizer Kinderzulage an oder ist die tatsächlich zugeflossene (Netto)Leistung mit der Höhe des deutschen Kindergelds zu vergleichen, da die Schweizer Kinderzulage mit dem individuellen Steuersatz des Berechtigten zu versteuern ist?

Vorrangiger Anspruch auf Familienleistung, wenn Leistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren sind?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde

Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 19.09.2023 (5 K 1783/16)

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