BGB § 1608 Abs 1 S 2 ; BGB § 1609 ; BGB § 1360a Abs 1 ; BGB § 1602 Abs 1 ; EStG § 62 Abs 1 ; EStG § 63 Abs 1 ; EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 ; EStG § 32a Abs 1 S 2 ; EStG § 33b Abs 3
Sind bei der Beurteilung, ob ein schwerbehindertes und abzweigungsberechtigtes Kind zum Selbstunterhalt außerstande ist, gegenüber dem Ehegatten zu berücksichtigende Unterhaltsansprüche wegen familienrechtlich vorrangiger Unterhaltsansprüche eigener Kinder zu kürzen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger