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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren III R 8/23

Aufnahme in die Datenbank am 19.05.2023

EStG § 10 Abs 1 Nr 5 ; EStG § 10 Abs 1 Nr 5 S 4 ; EStG § 10 Abs 1 Nr 5 S 1 ; GG Art 3 ; GG Art 6

1. Ist die Norm des § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG mit Art. 3 und 6 GG vereinbar? Stellt die Haushaltszugehörigkeit des Kindes ein geeignetes Typisierungsmerkmal dar?

2. Ist das Erfordernis der direkten Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers gegen Rechnung i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 EStG verfassungswidrig?

3. Ist die Beschränkung der Betreuungskosten auf 2/3 und 4.000 € i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG verfassungswidrig?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 19.01.2023 (15 K 268/21)

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