EGV 883/2004 Art 68 Abs 1 Buchst a ; EGV 883/2004 Art 68 Abs 1 Buchst b ; EGV 883/2004 Art 68 Abs 2 S 3 ; EStG § 1 Abs 3 ; EStG § 62 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b ; EStG § 32 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 63 Abs 1 S 1 Nr 1 ; EStG § 21
Wird lediglich durch die Erzielung von Einnahmen aus der Vermietung privaten Wohnraums eine "Beschäftigung oder selbständige Erwerbstätigkeit" im Sinne des Art. 68 Abs. 1 Buchst. a der VO Nr. 883/2004 ausgeübt? Stellen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines unbeschränkt steuerpflichtigen Kindergeldberechtigten im unionsrechtlichen Sinne solche aus einer selbständigen Beschäftigung dar und müssen somit keine Unterschiedsbeträge für Kinder gewährt werden, die in anderen Mitgliedstaaten wohnen?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger