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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren III R 7/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.03.2025

EGV 883/2004 Art 68 Abs 1 Buchst a ; EGV 883/2004 Art 68 Abs 1 Buchst b ; EGV 883/2004 Art 68 Abs 2 S 3 ; EStG § 1 Abs 3 ; EStG § 62 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b ; EStG § 32 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 63 Abs 1 S 1 Nr 1 ; EStG § 21

Wird lediglich durch die Erzielung von Einnahmen aus der Vermietung privaten Wohnraums eine "Beschäftigung oder selbständige Erwerbstätigkeit" im Sinne des Art. 68 Abs. 1 Buchst. a der VO Nr. 883/2004 ausgeübt? Stellen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines unbeschränkt steuerpflichtigen Kindergeldberechtigten im unionsrechtlichen Sinne solche aus einer selbständigen Beschäftigung dar und müssen somit keine Unterschiedsbeträge für Kinder gewährt werden, die in anderen Mitgliedstaaten wohnen?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 10.02.2022 (6 K 1428/21)

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