BGB § 133 ; BGB § 157 ; BewG § 12 Abs 3 S 1 ; GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1 ; GrEStG § 2 Abs 2 Nr 1 ; GrEStG § 14 Nr 1
1. Ist die Änderung eines Vertrags im Hinblick auf die zukünftige automatische Verlängerung eines vereinbarten Erbbaurechts so auszulegen, dass die bindende Zustimmung durch "beredtes Schweigen" erst mit Verstreichen der jeweiligen Widerspruchsfrist als erteilt gilt, sodass die Grunderwerbsteuer gemäß § 14 Nr. 1 GrEStG erst in diesem Zeitpunkt entsteht?
2. Ist die Bemessungsgrundlage abzuzinsen (vgl. hierzu II R 3/22)?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 10.07.2024, unbegründet