BewG § 14 Abs 1 ; BewG § 14 Abs 4 ; ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1 ; ErbStG § 12 Abs 1
Ist der zur Berechnung des Kapitalwerts einer lebenslangen Leistung auf den Jahreswert anzuwendende Vervielfältiger vor dem Hintergrund des BVerfG-Beschlusses vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 zur Vollverzinsung unter Zugrundelegung eines vertraglich vereinbarten Zinssatzes oder eines Zinssatzes von 1,8% anstelle der gesetzlich vorgesehenen 5,5% zu ermitteln?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger