ErbStG § 13a Abs 1a ; ErbStG § 13a Abs 4
Sind der Erblasser und geringfügige Beschäftigte in die Anzahl der Beschäftigten im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG mit einzubeziehen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Aufnahme in die Datenbank am 20.02.2024
ErbStG § 13a Abs 1a ; ErbStG § 13a Abs 4
Sind der Erblasser und geringfügige Beschäftigte in die Anzahl der Beschäftigten im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG mit einzubeziehen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger