GrEStG § 1 Abs 1 Nr 5 ; GrEStG § 16 Abs 1
Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs:
Liegt lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vor, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht wird und ansonsten alle Regelungen hinsichtlich des Kaufpreises und der weiteren Nebenbestimmungen bestehen bleiben?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung