AO § 110 ; GrEStG § 18 Abs 3
Ist einem beurkundenden Notar im Rahmen des Anzeigeverfahrens gemäß § 18 GrEStG bei unverschuldeter Versäumung der Anzeigepflicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren und ist er "jemand" im Sinne des § 110 AO?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger