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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren II R 17/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2023

BewG § 200 ; BewG § 202 Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst c ; BewG § 97 ; BewG § 151 Abs 1 S 1 Nr 2

Sind bei der Anwendung des sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahrens Aufwendungen in Form einer Rückstellung für eine Kartellbuße als außerordentliche Aufwendungen den Ausgangswerten hinzuzurechnen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 24.05.2023 (3 K 383/21 F)

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