FGO § 52 Abs 2 ; FGO § 91a ; GrEStG § 1 Abs 3 Nr 3
1. Ist bei Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 52 Abs. 2 FGO die Übertragung der mündlichen Verhandlung nach § 91a FGO statthaft?
2. Zurechnung einer zwischengeschalteten Personengesellschaft als sog. RETT-Blocker bei § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG
Durfte die Klägerin zum Zeitpunkt der Anteilsübertragungen (Jahr 2012) in die durch die Rechtsprechung und Finanzverwaltung gesicherte Auslegung des Anteils-Begriffs für die Ebene der zwischengeschalteten Personengesellschaft vertrauen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger