BGB § 2042 ; ErbStG § 10 Abs 5 Nr 3
Können Rechtsberatungskosten noch im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung stehen und somit als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sein, wenn bereits der Zustand der Nachlassverwaltung eingetreten ist?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung