ErbStG § 9 ; ErbStG § 19 Abs 1 ; GG Art 3 ; ErbStG1974AnpG ; GG Art 20 Abs 3
Zulässigkeit der im ErbStAnpG 2016 angeordneten echten Rückwirkung:
Reicht es für die Zerstörung des Vertrauensschutzes des Steuerpflichtigen aus, wenn nur der Bundestag ein Gesetz beschließt aber in der Folge noch der Vermittlungsausschuss angerufen wird?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger