AO § 170 Abs 2 S 1 Nr 1 ; ErbStG § 30 ; ErbStG § 31
Bewirkt die beim Finanzamt eingegangene Anzeige einer Schenkung nach § 30 ErbStG oder erst die angeforderte und abgegebene Schenkungsteuererklärung nach § 31 ErbStG die Beendigung der Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger