AO § 175b
Kann ein bestandskräftiger Steuerbescheid nach § 175b AO geändert werden, wenn im Zeitpunkt der Veranlagung die erforderlichen Angaben für die Einbeziehung der Leibrente in seine Einkommensbesteuerung bereits korrekt erklärt wurden, das Finanzamt diese aber wegen der zu diesem Zeitpunkt noch nicht übermittelten Rentenbezugsmitteilungen nicht berücksichtigte?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger