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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren X R 15/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.02.2023

EStG § 10 Abs 2 S 1 Nr 2 ; SGB 5 § 5

Abziehbarkeit von Beiträgen an einen Solidarverein als Sonderausgaben: Sind Beiträge an eine nicht der Versicherungsaufsicht unterliegende Solidargemeinschaft als Vorsorgeaufwendungen anzuerkennen?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht Urteil vom 10.03.2022 (1 K 1029/18)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 23.08.2023, Zurückverweisung

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