AO § 145 ; EStG § 4 Abs 3 ; EStG § 11
In welchem Zeitpunkt ist bei einer Einnahmen-Überschussrechnung der Erlös zu erfassen, wenn der Kunde zur Bezahlung einen Gutschein hingibt, auf den der Gutscheinaussteller erst zu einem späteren Zeitpunkt Zahlung leistet?
Setzt die Ordnungsmäßigkeit eines Tagesendsummenbons (Z1-Bon) voraus, dass dort auch der Stand des Grand-Total-Speichers und die Höhe der Vortagesumsätze ausgedruckt werden?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 28.11.2023, Zurückverweisung