EUV 2016/679 Art 15
In welchem Umfang erwächst aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ein Auskunftsanspruch gegenüber den Finanzbehörden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Aufnahme in die Datenbank am 20.03.2023
EUV 2016/679 Art 15
In welchem Umfang erwächst aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ein Auskunftsanspruch gegenüber den Finanzbehörden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger