EUV 2016/679 Art 15
Zur Frage der datenschutzrechtlichen Rechte eines als Auskunftsperson auftretenden Ehemanns im Besteuerungsverfahren seiner Ehefrau im Rahmen einer Betriebsprüfung in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das Prüfungsfinanzamt.
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger