EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3
Flurmäßige Abtrennung und anschließende Veräußerung einer unbebauten Teilfläche aus einem Flurstück, welches aus einer eigengenutzten Immobilie mit einer großzügigen Gartenfläche bestand. Kann die unbebaute, als Garten genutzte Fläche für sich den privilegierten Tatbestand einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG beanspruchen, da sie in einem Nutzen- und Funktionszusammenhang zum bewohnten Objekt stand?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 26.09.2023, unbegründet