GG Art 106 Abs 1 Nr 6 ; SolZG 1995 § 1 Abs 1 ; SolZG 1995 § 1 Abs 4
Ist die trotz des in 2019 ausgelaufenen Solidarpakts II und der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 fortgeltende Erhebung des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume beginnend ab 01.01.2020 verfassungswidrig?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 26.09.2023, unbegründet