EStG § 3 Nr 11 ; EStG § 18 ; SGB 8 § 35a ; SGB 8 § 27 ; SGB 8 § 33 ; SGB 8 § 34
Sind Zahlungen des Jugendamts auf der Grundlage von § 27 i.V.m. § 35a SGB VIII für die Vollzeitbetreuung von Kindern im Haus des Steuerpflichtigen, der eine sog. Erziehungsfachstelle betreibt, als steuerpflichtiges Entgelt oder steuerfreie Beihilfe i.S. des § 3 Nr. 11 EStG zu behandeln? Handelt es sich bei diesen Zahlungen, um solche im Rahmen einer Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII oder einer sonstigen betreuten Wohnform nach § 34 SGB VIII?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger