EnergieStG § 66 Abs 1 ; EnergieStV § 105a ; NATOTrStatZAbk Art 67 Abs 3
Konnte eine Entlastung nach § 105a EnergieStV für an NATO-Truppen gelieferte Erdgasmengen geltend gemacht werden, indem diese Mengen lediglich in der Steueranmeldung von den zu versteuernden Erdgasmengen abgezogen wurden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung