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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VII R 32/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2023

AO § 191 Abs 1 S 1 ; AO § 323 S 1 ; AO § 218 Abs 1 ; InsO § 301 Abs 2

Dürfen Finanzbehörden auch dann noch einen Duldungsbescheid im Sinne der §§ 323 Satz 1, 191 Abs. 1 Satz 1 AO gegen den Grundstückseigentümer erlassen, wenn dem Schuldner der persönlichen Forderung, die durch eine (Zwangssicherungs-)Hypothek besichert ist, nach durchlaufenem Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung erteilt wurde? Kann eine systematische Auslegung dieser Vorschriften im Lichte des § 301 Abs. 2 InsO erfolgen (Akzessorietät zwischen Forderung und Hypothek)?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 23.08.2022 (13 K 18/21)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 06.08.2024, unbegründet

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